Medienmitteilung vom 02.02.2015

Kunsthaus Zürich: Verzicht auf Weiterzug


Archicultura hat sich entschlossen, auf den Weiterzug des Entscheids des Baurekursgerichts an das Verwaltungsgericht zu verzichten. Dieser Verzicht bedeutet nicht inhaltliche Zustimmung zum Rekursentscheid, sondern basiert auf einer Abwägung der Prozessrisiken.

Archicultura legt Wert auf die Feststellung, dass ihre Opposition gegen das Erweiterungsprojekt des Kunsthauses nicht mutwillig erfolgte, sondern ihre Aktivitäten stets und ausschliesslich ideeller Natur sind und sie sich für einen sorgfältigen Umgang mit den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes und den städtebaulichen Auswirkungen von Bauprojekten in schutzwürdigen ortsbaulichen Strukturen einsetzt. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 2013 Archicultura daher das ideelle Verbandsbeschwerderecht zuerkannt.

Es liegt nun in der Verantwortung der Bauherrschaft und der Stadt Zürich, bei der weiteren Planung und der Ausführung des Erweiterungsprojekts dafür zu sorgen, dass die im Gestaltungsplan ausdrück-lich verlangte "besonders gute städtebauliche Gesamtwirkung" auch tatsächlich erreicht wird.



Archicultura Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege


Jürg Fischlin, Präsident, Doz. FH, BA (Hons), Zürich
Marcel Steiner, Vizepräsident, lic. iur. RA, Luzern
Paul Stopper, Regionalvertreter Zürich, Dipl. Bauing ETH, Uster




Download PDF-Datei: Medienmitteilung vom 02.02.2015 [181 kB]